Das Schwimmbad öffnet wieder am 12.08.2024! Der Saunabereich öffnet am 19.08.2024.

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen „Hannes Präkel“

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Haus und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“.

1. Die Haus- und Badeordnung des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ ist für alle Badegäste verbindlich.

2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung, sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. Die Nutzung des Sportschwimmbades Bergen auf Rügen, beginnt und endet jeweils mit dem durchschreiten des Drehkreuzes im Eingangsbereich.

3. Das Personal oder weitere Beauftragte des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.

4. In besonderen Betriebsteilen, wie z. B. Sauna, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z. B. Sp

1. Der Besuch des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.

2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.

3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

4. Schwimmbadbesucher (Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren) ohne gültigen Schwimmnachweis (mindestens „Bronze“) dürfen das Bad nur in Begleitung einer Erwachsenen Aufsichtsperson benutzen.

5. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

6. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,

– die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

– die Tiere mit sich führen,

– die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,

– die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.

7. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.

2. Für besondere Badeangebote (z. B. Extraveranstaltungen) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.

3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

4. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.

5. Für verlorene Eintrittsausweise (Disponder Schlüssel) wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personengebundene Zeitkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungs- und Beschaffungs- kosten ersetzt.

6. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten. Belästigungen gegen das Sportschwimmbadpersonal werden mit Aufforderung zum Verlassen des Bades geahndet. Je nach Fall, kann es zum Hausverbot führen.

2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.

3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden.

4. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.

5. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den Schwimmbad – und Saunabereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und/oder Filmen, ist rechtlich nicht gestattet.

6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet. Schwimmhilfen dürfen im Schwimmer- und Sprungbecken nur zu Trainingszwecken im Verein oder auf einer abgeteilten Bahn genutzt werden.

7. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen, dem Aufenthaltsraum im Eingangsbereich, erlaubt.

9. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht oder benutzt werden.

10. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

11. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen

12. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.

13. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.

14. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

15. Das „Sportschwimmbad Bergen“ haftet nicht für beschädigte Badebekleidung und bei aufgebrochenen Umkleideschränken. Für abgelegte Badesachen, sowie Badebekleidung ist der Badegast selbst verantwortlich.

II. Bestimmungen für die Saunaanlage

1. Die Saunaanlage des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen “ dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.

2. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im „Sportschwimmbad Bergen auf Rügen“ eingesehen werden können.

3. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In den Saunen, ist das Tragen von Badebekleidung verboten.

Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.

3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.

5. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte) einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.

7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch oder Sitzunterlage wird aus den Schwitzräumen nichts Weiteres mitgenommen.

8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung der Bade- und Schwimmbecken der Schweiß abzuduschen.

9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen körpergroßen Unterlage benutzt werden.

1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.

3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. Verstöße können mit Hausverbot geahndet werden.

III. Bestimmungen für die Beckenbereiche

1. Schwimm- und Badebecken des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z. B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung. Das Schwimmer- und Sprungbecken darf nur von Gästen mit gültigem Schwimmnachweis (mindestens Bronze) genutzt werden!

Frei- und Hallenbäder dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht einer geeigneten (mind. 16 Jahre) Aufsichtsperson benutzen.

1 Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.

2. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.

3. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badebekleidung erforderlich (Badeanzug, Bikini, Tankini, Badehose, Badeshorts bis zum Knie).

1. Bei Sprunganlagen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

2. Das Springen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr und ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Vor dem Absprung ist sicher zu stellen, dass der Sprungbereich frei ist. Den Absprungbereich darf jeweils nur eine Person betreten. Der Aufenthalt im Sprungbereich ist nach Freigabe der Sprunganlage verboten. Gesprungen wird nur gerade nach vorn und ohne gefährliche Sprungausführungen.

IV. Haftungsbestimmungen

1. Die Badegäste benutzen das Gelände und das Gebäude des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrverpflichtungen begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Wertfächern und Garderobenschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel oder Datenträger sorgfältig aufbewahren.

3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag (in Höhe das Wiederbeschaffungswertes) in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.

Qualitätssichernde Arbeiten zur Instandhaltung und Wartung der Anlagen und deren Einrichtungen außerhalb der Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang mitgeteilt, soweit diese nicht unvorhergesehen auftreten. Gesetzliche Überprüfungen machen es unter Umständen erforderlich, dass die technischen Anlagen während der Revision auch innerhalb der Öffnungszeiten außer Betrieb genommen werden müssen und somit dem Nutzer bzw. Besucher vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Anregungen und Kritik nehmen unsere Mitarbeiter gerne entgegen. Alternativ liegt für schriftliche Eintragungen ein Gästebuch an der Kasse des „Sportschwimmbades Bergen auf Rügen“ aus.

Diese Haus- und Badeordnung tritt mit Wirkung vom 16. Oktober 2023 in Kraft.

Sportschwimmbad Bergen
Geschäftsleitung

Feiertage

Sehr geehrte Gäste, bitte beachten Sie unsere angepassten Öffnungszeiten zu den anstehenden Feiertage. Mehr Informationen erhalten Sie unter Aktuelles.